Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen und mit diesen nach Vorlage ihrer elektronischen
Gesundheitskarte (einmalig im Quartal) über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen direkt abgerechnet.
Ist das zu behandelnde Kind privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt werden sämtliche Leistungen per Privatrechnung mit Ihnen als Eltern direkt abgerechnet. Dabei richten
sich die Honorare für sämtliche psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Jene Leistungen sind in der Regel durch Private
Krankenkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei (psychologischen) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Leistungen ihres individuellen
Versicherungsvertrages gehören. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrem Versicherer.
Natürlich können Sie alle Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.